Ausbildung zum Fallschirmspringer (Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer)


Mit der Ausbildung kann begonnen werden, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis vorliegt. Bei Minderjährigen müssen die gesetzlichen Stellvertreter ihr Einverständnis erklären. Ein Formular und eine Info für den Arzt kannst  Du beim Deutschen Fallschirmsport-Verband downloaden.

 

Während des Kurses, das heisst von Deinem ersten Sprung bis zu Lizenz wird Dir ein Gerät kostenlos zur Verfügung gestellt. Unsere Ausrüstung ist auf dem modernsten Stand der Technik. Elektronische Sicherheitsöffnungsautomaten (AAD) sind selbstverständlich.

Über eine Funkverbindung leiten wir Sie sicher auf den Landepunkt.

 

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten der Ausbildung. Einmal die konventionelle und andererseits die AFF-(Accelerated Freefall) Ausbildung.

 

Ebenso gibt es drei verschiedene Arten erst mal in den Sport rein zu schnuppern: den Tandemsprung – den konventionellen „One Jump“ – den AFF „One Jump“.

 

Mit dem Beginn deiner Fallschirm Ausbildung gelangst Du bei uns in den Schülerstatus, in dem Du dann zur Lizenzreife geleitet wirst.

 

Das Ziel des Kurses ist die Fallschirmspringerlizenz, die Dich berechtigt weltweit diesen Sport auszuüben, unabhängig davon, welchen Weg Du gewählt hast.

 

Wenn mehr über das Thema Ausbildung im Zusammenhang mit dem Fallschirmspringen wissen möchstest, schick uns eine E-Mail oder besuche die Seite des FSC-Münster.

 


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